Natur(a) wissen • NATURA 2000 • FFH-Gebiete

205 Collmberg und Oschatzer Kirchenwald

FFH-Gebiet 216 Bienitz und Moormergelgebiet

Das FFH-Gebiet (SAC) „Bienitz und Moormergelgebiet“ ist 299 ha groß und erstreckt sich etwa 10 km westlich der Stadt Leipzig. Eine Besonderheit des Gebietes ist der Kalkgehalt der Böden und der wasserstauende Moormergel, der zur Vermoorung und Vertorfung der darüber liegenden Vegetationsdecke und zur Bildung eines Kalkreichen Niedermoors führt. Hier findet die Schmale Windelschnecke ihren Lebensraum.

Die im Gebiet vorkommenden Moormergel mit ihren fruchtbaren Böden treten im Gebiet in einem ca. 1 km breiten Streifen von Horburg bis kurz vor der Zschampertaue sowie in den Bereichen der "Sauren Wiese" und an der "Hunnenquelle" auf. In der Zschampertaue sowie der Elster-Luppe-Aue sind die holozänen Auensedimente charakteristisch. Das Gebiet wird oberflächlich durch den Augraben und den weitgehend begradigten Bach Zschampert entwässert. Der Elster-Saale Kanal zerschneidet das Gebiet.

Das SAC „Bienitz und Moormergelgebiet“ wird größtenteils durch Acker und Grabeland sowie von Wald, Gehölzen und Wiesen (Zschampertaue) geprägt. Hier gibt es vereinzelt Vorkommen der Schmetterlingsart Dunkler-Wiesenknopf-Ameisenbläuling, der für die Eiablage auf die Wirtspflanze Großer Wiesenknopf angewiesen ist. An den Ufern besonnter Bäche und Gräben kann man die Libellenart Helm-Azurjungfer finden, welche ihre Eier bevorzugt auf die Sumpfpflanze Aufrechte Berle ablegt.

Im FFH-Gebiet finden sich folgende Kategorien nach Naturschutzrecht: Naturdenkmal (ND) „3 Granitfindlinge im Bereich der Bienitzkuppe“, Flächennaturdenkmal (FND) „Bienitz-Westhang“ (6,5 ha), FND „Spitzwiese“ (3 ha), Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Leipziger Auwald“. Im Rahmen der selektiven Biotopkartierung wurden im Offenland 10 Objekte ausgewiesen, die dem Schutz nach §30 BNatSchG i. V. m. §26 SächsNatSchG unterliegen.

 

Weitere Informationen: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Besonders schützenswerte Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie
3150 Eutrophe Stillgewässer
6210 Kalk-Trockenrasen                                   
6430 Feuchte Hochstaudenfluren
6440 Brenndolden-Auenwiesen 
6510 Flachland-Mähwiesen
7230 Kalkreiche Niedermoore
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder

Besonders zu schützende Tierarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

Schmale Windelschnecke
Dunkler Wiesenknopfameisenbläuling 
Helm-Azurjungfer

 

Augraben bei Dölzig © LPV NWS
Azurjungfer © LPV NWS
Entstehende Flachlandmähwiesen © LPV NWS
Bläuling @ LPV NWS
Feuchte Hochstaudenfluren © LPV NWS
Heller Wiesenknopfameisenbläuling © LPV NWS
Wechselfeuchte Auwiesen © LPV NWS