Natur(a) wissen • NATURA 2000 • FFH-Gebiete

205 Collmberg und Oschatzer Kirchenwald

FFH-Gebiet 210 Leinegebiet

Das FFH-Gebiet (SAC) "Leinegebiet" zieht sich als Band entlang des Bachtales der Leine und einiger ihrer Zuflüsse und umfasst eine Fläche von ca. 634,6 ha. Das FFH-Gebiet umfasst die Leine und ihre Zuflüsse, wie Fließgraben, Boydaer Bach, Schadebach mit den Schadebachteichen sowie Rohrgraben. Alle Gewässer im Gebiet sind ausgebaut, begradigt und eingetieft, Strukturierungen durch natürliche Bänke und besondere Laufstrukturen sind kaum vorhanden.  
 
Hauptnutzungsarten im Gebiet sind mit jeweils etwa 31% Grünland und Acker. Geringere Anteile haben Gewässer und Wald. Das FFH-Gebiet „Leinegebiet“ ist in weiten Teilen deckungsgleich mit den Grenzen des Vogelschutzgebiets „Kämmereiforst und Leineaue“, welches gleichzeitig das FFH-Gebiet „Kämmereiforst“ vollständig umfasst. Außerdem liegt das FFH-Gebiet „ Leinegebiet“ innerhalb der  Landschaftsschutzgebiete „Leinetal“ sowie „Noitzscher- und Prellheide“ und beinhaltet 9 Flächennaturdenkmale und 2 Naturdenkmale. 

Im Gewässersystem der Leine kommen vereinzelt die in Sachsen vom Aussterben bedrohten Fischarten Schlammpeitzger und Steinbeißer vor, die landesweit bedeutsam sind. Die Vorkommen des Kammmolchs im Leinegebiet stehen in engem Kontext zu denjenigen im südöstlich angrenzenden „Kämmereiforst“, weshalb das Leinegebiet für den Kammmolch regional bedeutsam ist. Auf der Orchideenwiese Lindenhayn konnte die besonders geschützte Art Windelschnecke und die Schmetterlingsart Wiesenknopf-Ameisenbläuling nachgewiesen werden.  Die Wälder im Gebiet sind ein bedeutsamer Lebensraum für Eremit sowie Fledermausarten. Für diese ist das Leinegebiet über das Leipziger Auensystem und die Partheaue hinweg ein wichtiges Verbindungselement zur Muldenaue.

 

Weitere Informationen: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Besonders schützenswerte Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie
3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Stillgewässer
3150 Eutrophe Stillgewässer
3260 Fließgewässer mit Unterwasservegetation  
6510 Flachland-Mähwiesen
9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder
91E0 Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder 

Besonders zu schützende Tierarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 
Schlammpeitzger
Eremit
Kammmolch
Fischotter
Schmale Windelschnecke
Bauchige Windelschnecke
Steinbeißer
Biber
Mopsfledermaus
Großes Mausohr